Beim Männerfeuer am 13.11.2024 saßen Menschen wie seit Urzeiten um ein Feuer. Die Wärme spendete ihnen Licht und Leben, wärmte Körper und Seelen.
Karfreitag - für evangelische ChristInnen in Österreich ein Feiertag!
Arbeitsrechtliche Information zum Karfreitag!
In Österreich gilt der Karfreitag nicht als allgemeiner gesetzlicher Feiertag im Sinne des § 7 Arbeitszeitgesetz.
Für Mitglieder der Evangelischen Kirche A.B. bzw. H.B. (wie auch der altkatholischen u. der methodistischen Kirche) gilt dieser Tag allerdings als durch den Staat geschützter Feiertag.
D.h. Sie haben das Recht, diesen Tag als Feiertag zu begehen - wozu die Arbeitsruhe gehört. Sollten Sie als ArbeitnehmerIn an diesem Tag arbeiten (müssen), steht Ihnen für diesen Tag ein Feiertagszuschlag zu!
Eine entsprechende Bestätigungen über Ihre Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche zur Vorlage bei Ihrem Dienstgeber erhalten Sie im Pfarramt.