Beim Männerfeuer am 13.11.2024 saßen Menschen wie seit Urzeiten um ein Feuer. Die Wärme spendete ihnen Licht und Leben, wärmte Körper und Seelen.
Eintritt
Schön, dass Sie sich für einen (Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche, der jederzeit möglich ist, interessieren!
(Wieder-)Eintritt - wie geht das?
Voraussetzung für den (Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche ist, dass Sie christlich getauft sind. Wenn Sie nicht getauft sind, treten Sie durch die Taufe in die Evangelische Kirche ein.
Sie können nur in die Evangelische Kirche eintreten, wenn Sie keiner anderen Kirche bzw. Religionsgemeinschaft angehören. Den Austritt aus einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber der Bezirkshauptmannschaft erklären.
Um dann in die Evangelische Kirche einzutreten, kommen Sie bitte mit der Austrittsbestätigung der Bezirkshauptmannschaft (bzw. des Magistrates oder - in Deutschland - des Standesamts) ins Büro des Pfarramts. Dort besprechen Sie mit uns alles Weitere für den Eintritt in die Evangelische Kirche und können auch einen Termin für ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer vereinbaren, das dem (Wieder-)Eintritt vorausgeht.
Austritt
Wenn Sie überlegen, aus der Evangelischen Kirche auszutreten, freuen wir uns, wenn Sie uns die Gelegenheit geben, zuvor mit Ihnen über Ihre Überlegungen und Beweggründe ins Gespräch zu kommen. Vielleicht lässt sich an der möglichen Ursache für Ihren Austrittswunsch ja etwas ändern?