Beim Männerfeuer am 13.11.2024 saßen Menschen wie seit Urzeiten um ein Feuer. Die Wärme spendete ihnen Licht und Leben, wärmte Körper und Seelen.
Kirchenbeitrag
Haben Sie Fragen zum Thema Kirchenbeitrag?
Wir sind gerne für Sie da!
Falls Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind, vielleicht von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir werden gemeinsam eine Lösung finden, denn in unserer Gemeinschaft beruht Unterstützung auf Wechselseitigkeit.
Öffnungszeiten/Parteienverkehr:
Montag 9:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 10:00 bis 12:30 Uhr
oder nach persönlicher Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin:
Manuela Sicher
Tel.: 05574 42396 - 12
E-Mail: kirchenbeitrag [at] evang-bregenz.at
Kirchenbeitrag - Solidarisch aber nicht beliebig
Die Evangelische Kirche in Österreich erwartet von ihren Mitgliedern, dass sie einen Beitrag zum Erhalt und Aufbau ihrer Kirchengemeinde leisten. Doch die Kirche ist kein Verein, deshalb zahlt nicht jeder das Gleiche.
Im Lukas-Evangelium heißt es:
"Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern." (Lukas-Evangelium 12,48)
Die Höhe des jeweiligen Kirchenbeitrags wird nicht beliebig festgesetzt, sondern richtet sich nach einer Kirchenbeitragsordnung. Der wichtigste Grundsatz darin ist, dass jedes Kirchenmitglied (nach Vollendung des 19. Lebensjahres) 1% seines Jahreseinkommens minus 44,00 Euro als Kirchenbeitrag leisten soll. Zudem hebt unsere Pfarrgemeinde eine Gemeindeumlage von 15% ein.
Der Mindestbeitrag beträgt in unserer Gemeinde pro Jahr € 40,-- bzw. für Selbständige € 100,--.
Ausnahmen, Freibeträge und Absetzbarkeit
Wenn Sie sich noch in Ausbildung befinden, Zivil– oder Präsenzdienst leisten, werden Sie nach Vorlage einer Bestätigung vom Kirchenbeitrag befreit.
(Mehr Infos dazu auch unter: https://www.gerecht.at)
Vom Kirchenbeitrag können auch verschiedene Freibeträge, z. B. für Kinder und Alleinverdiener abgezogen werden. Natürlich wird auch ein fehlendes regelmäßiges Einkommen durch Arbeitslosigkeit oder Karenzzeiten bei der Berechnung der Höhe Ihres Kirchenbeitrages berücksichtigt - wichtig ist auch hier, dass Sie uns einfach Bescheid geben und allfällige Bestätigungen weiterreichen.
Eine Ermäßigung des Kirchenbeitrages in finanziellen Notsituationen ist nach bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür sind ein formloses Schreiben mit einer Begründung und ein aktueller Gehaltsnachweis der Kirchenbeitragsstelle vorzulegen. Herabsetzungen werden immer für ein bis höchstens zwei Jahre gewährt!
Ab dem Jahr 2024 können Sie 600,00 Euro Ihres Kirchenbeitrages steuerlich absetzen!
Die Kirche ist aber auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kirchenbeiträge gerecht und solidarisch gezahlt werden. Der Kirchenbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Somit kann er letztlich auch vor Gericht eingeklagt werden.
Klingt hart, ist aber letztlich nur fair - oder?
Sie wollen Ihrer Pfarrgemeinde noch stärker unterstützen?
Seit 12.12.2017 sind bei Überzahlung im Rahmen des Kirchenbeitrages KEINE Umbuchungen in Spenden ohne ausdrückliche Zustimmung der Pflichtigen zulässig, d.h. dass Zahlungseingänge am Kirchenbeitragskonto (das ist jenes Konto, welches am Kirchenbeitragserlagschein angegeben ist) Kirchenbeitragszahlungen sind. Nur dann, wenn direkt aus der Überweisung oder aus einer zusätzlichen Willenserklärung ersichtlich ist, dass ein Teilbetrag als Spende gebucht werden soll, ist eine solche Buchung als Spende möglich.
Wir bitten Sie daher, entweder am Erlagschein oder beim Online-Banking klar auf den Spendenanteil hinzuweisen bzw. eine Spende, die NUR unserer Gemeinde zugute kommen soll, direkt auf unser Spendenkonto bei der Sparkasse Bregenz AT69 2060 1034 0107 5753 zu überweisen.