Am 9. Oktober fand wieder ein Männergespräch an der Feuerschale statt.
Beerdigung
Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben
Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und Achtung gegenüber den Verstorbenen.
Im Mittelpunkt des Bestattungs-Gottesdienstes steht das Vertrauen in Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat ChristInnen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.
Deshalb wird im Gottesdienst zur Bestattung auch der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Gerne versuchen wir, Ihnen zur Seite zu stehen, wenn Sterben und Tod zum Thema werden: Wenn das Leben eines Angehörigen zu Ende geht, kommt der Pfarrer auf Wunsch für ein Gespräch oder eine Hausabendmahl-Feier ins Haus bzw. ins Pfelgeheim oder Krankenhaus.
Wenn ein(e) Angehörige(r) verstorben ist, steht Ihnen, den Hinterbliebenen, der Pfarrer für ein Trauergespräch zur Verfügung – auch in der Zeit nach dem Begräbnis. In Absprache mit Ihnen gestaltet der Pfarrer eine persönliche Trauerfeier in der Friedhofs-Kapelle oder in der Kirche.
In der Regel wird am Sonntag nach dem Begräbnis im Gottesdienst für die/den Verstorbene(n) und die Angehörigen gebetet.
Allen Verstorbenen eines Kirchenjahres wird im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag (Sonntag vor dem 1. Advent) gedacht, zu dem die Angehörigen persönlich eingeladen werden.
Auch andere Formen als die Erdbestattung
In der Evangelischen Kirche gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung steht die Kirche den Angehörigen auch bei Feuerbestattungen, Urnenbeisetzungen und anderen Bestattungsformen zur Seite.
Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung kann man sich entweder direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit dem Pfarrer oder dem Evangelischen Pfarramt in Verbindung setzen.
Kirchliche Bestattung erfordert grundsätzlich Mitgliedschaft
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Waren die Verstorbenen noch nicht getauft oder nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn die Verstorbenen dies nicht ausdrücklich abgelehnt haben.
Der Termin wird vom Bestattungsinstitut nach Absprache mit dem Pfarrer und den Angehörigen festgelegt. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt.