Trauung

Zu zweit den Weg durchs Leben gehen ... 

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute bzw. der LebenspartnerInnen unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.

In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und "blinden" Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können. Der persönliche Trauspruch unterstreicht den Wunsch des Paares nach Gottes Segen (Beispiele für Trausprüche).

Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung bzw. der Eintragung der Lebenspartnerschaft mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Möglichst frühzeitig einen Termin vereinbaren!

Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung bzw. der Eintragung der Partnerschaft liegen muss, sollte man sich möglichst frühzeitig mit dem Pfarrer bzw. dem Büro des Pfarramts in Verbindung setzen.

 

Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam bzw. eine(r) der PartnerInnen wohnt oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchten.

Paare, die nicht auf dem Gebiet der Pfarrgemeinde Bregenz wohnen, aber hier einen Gottesdienst anlässlich der Trauung feiern möchten, haben im Prinzip zwei Möglichkeiten:

a) der/die "Heimat"-Pfarrer/in begleitet das Paar und zeichnet für den Gottesdienst verantwortlich

b) sie suchen das Gespräch mit uns und wir schau'n nach Möglichkeiten für eine Begleitung durch eine/n Pfarrer/in aus unserer Gemeinde/Region

In der Regel wird einige Wochen vor dem Trautermin ein Traugespräch geführt. Hierfür werden die Taufurkunden des Brautpaares benötigt (sofern sie nicht in der Evangelischen Kreuzkirche in Bregenz getauft wurden).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist in der Regel, dass die Braut und/oder der Bräutigam bzw. zumindest einer der PartnerInnen Mitglied der evangelischen Kirche ist.

Auch für Geschiedene besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine neue Ehe zu schließen bzw. eine kirchliche Trauung zu feiern. Einzelheiten dazu werden im Rahmen des Traugesprächs zwischen dem Paar und dem Pfarrer besprochen.

 

Wenn die Konfessionen verschieden sind ...

Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch auch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (ökumenische Trauung).

Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.

Anstelle des in der röm.-kath. Kirche üblichen verpflichtenden Besuchs eines Eheseminars der röm.-kath. Kirche empfehlen wir in diesem Fall den Besuch eines Ökumenischen Ehevorbereitungs-Seminars, das in der röm.-kath. Kirche mit dem Eheseminar rechtlich gleichgestellt ist, unseres Erachtens nach der Situation eines konfessionsverbindenden Brautpaares aber mehr entspricht. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Pfarramt.