Aktuelles

Kuratorin Dr. Renate Manhart zum 70. Geburtstag

Im Gottesdienst am Sonntag Kantate (= singt!), der musikalisch von Esther Schindler (Orgel) und Mag. Thomas Ruez (Gitarre & Gesang) mitgestaltet wurde, überbrachten Kurator-Stv. Dr. Günther Sejkora und Pfr. Mag. Ralf Stoffers der Kuratorin Dr. Renate Manhart die Glück- und Segenswünsche der Gemeinde zu ihrem wenige Tage zurückliegenden 70. Geburtstag.

Interreligiöser Projekttag der 3. Klassen des BG Blumenstraße - "Religionen auf der Spur 3.0"

 

Bereits zum dritten Mal haben die ReligionslehrerInnen am BG Blumenstraße in Bregenz für die SchülerInnen der 3. Klassen das interreligiöse Projekt 'Religionen auf der Spur" initiiert und organisiert. Ziel ist es, die religiöse Vielfalt besser kennenzulernen und dadurch einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem friedlichen und respektvollen Miteinander der Religionen und Konfessionen in unserer Gesellschaft zu leisten.

Nie wieder. Schon wieder. Immer noch. Rechtsextremismus in Deutschland seit 1945 - Exkursionsbericht

Besuch der Sonderausstellung im NS-Doku­mentationszentrum München

 

4. April 1968 - vor 50 Jahren wurde Martin Luther King ermordet

Der „Prophet der Gewaltlosigkeit“ wurde im Alter von 39 Jahren erschossen.

Es war am Donnerstag, dem 4. April 1968, als sich Martin Luther King in Memphis, Tennessee aufhielt. Hier wollte er den Streik der schwarzen Müllarbeiter unterstützen. Als er auf dem Balkon seines „Lorraine Motels“ stand, traf ihn ein Gewehr-Schuss tödlich in den Hals. Offiziell wurde der Berufsverbrecher James Earl Ray als Einzeltäter verurteilt. Er hatte zugegeben, für diesen Mord bezahlt worden zu sein. Doch von wem? Eine genauere Untersuchung unterblieb.

Karfreitag - für evangelische ChristInnen in Österreich ein Feiertag!

Arbeitsrechtliche Information zum Karfreitag!

In Österreich gilt der Karfreitag nicht als allgemeiner gesetzlicher Feiertag im Sinne des § 7 Arbeitszeitgesetz.

Für Mitglieder der Evangelischen Kirche A.B. bzw. H.B. (wie auch der altkatholischen u. der methodistischen Kirche) gilt dieser Tag allerdings als durch den Staat geschützter Feiertag.

D.h. Sie haben das Recht, diesen Tag als Feiertag zu begehen - wozu die Arbeitsruhe gehört. Sollten Sie als ArbeitnehmerIn an diesem Tag arbeiten (müssen), steht Ihnen für diesen Tag ein Feiertagszuschlag zu!

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Evangelische Pfarrgemeinde A. u. H.B. Bregenz RSS abonnieren